Die Hauptaufgaben im Überblick
- Gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement § 39 Abs. 1a SGB V
- Kontinuität der Versorgung zwischen stationären und ambulanten Bereich der Patienten sicherstellen
- Planung, Abstimmung und Koordination der poststationären Versorgungs- und Unterstützungsleistungen zwischen den beteiligten Berufsgruppen, den Patienten sowie den Angehörigen
- Beratung und Informationen über die Möglichkeiten einer weiteren Versorgung
- Versorgungslücken vermeiden
- Krankenhausaufenthalt von Patienten auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken
- Gewährleistung eines funktionierenden Berichtswesens in Bezug auf den Überleitungsprozess
- Regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Einrichtungen, Organisationen und Versorgungsstrukturen, Öffentlichkeitsarbeit